Behandlungspflege

Die gesetzlichen Regelungen im deutschen Gesundheitswesen sind sehr umfangreich. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick zur Häuslichen Krankenpflege.

Gern beraten wir Sie individuell über die Grundlagen und Leistungsansprüche.

Der Bereich der Häuslichen Krankenpflege wird im SGB V § 37 geregelt. Zuständiger Kostenträger ist die Krankenkasse.

Um häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer ärztlichen Verordnung und der Genehmigung durch die Krankenkasse. Für die Einholung der Kostengenehmigung ist der zuständige Pflegedienst verantwortlich.

Zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege zählen zum Beispiel: Medikamentengabe, Kompressionsverbände, Wundversorgung, Blutdruck oder Blutzucker messen, etc.

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