Pflegeleistungen

Die gesetzlichen Regelungen im deutschen Gesundheitswesen sind sehr umfangreich. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick.

Gern beraten wir Sie individuell über die Grundlagen und Leistungsansprüche.

Die Ambulante Pflege ist im SGB XI verankert.

Der zuständige Kostenträger ist die Pflegeversicherung.

Die Pflegebedürftigkeit wird auf Antrag durch den medizinischen Dienst geprüft und ein Pflegegrad festgelegt. Im Anschluss erhalten Sie ein sogenanntes Pflegegutachten. Hier finden Sie eine Zusammenfassung des MDK Besuches mit allen Empfehlungen und dem Pflegegrad.

Sie haben nun die Wahl zwischen drei verschiedenen Modellen:

Pflegegeld

Sie erbringen die pflegerischen Unterstützungsleistungen innerhalb der Familie selbst und bekommen das Pflegegeld ausgezahlt

Kombinationsleistungen

Einen Teil der Leistungen möchten Sie durch einen Pflegedienst erbringen lassen. Dieser berechnet seine Leistungen und die Differenz bis zum Ausschöpfen des Pflegegeldes wird Ihnen ausgezahlt

Sachleistungsprinzip

Alle Leistungen werden durch den Pflegedienst erbracht. Dieser verrechnet sich direkt mit der Pflegekasse

Leistungen der ambulanten Pflege

Zum Beispiel: Waschen, Duschen, Hilfe beim Anziehen, Wechsel des Stomabeutels, Wechsel der enteralen Ernährung, etc.

Sie möchten mehr dazu wissen? Unter der: 09195 / 929 66 22 stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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