Entlastungsleistungen
Entlastungsleistungen sind unterstützende Maßnahmen für Patienten mit Pflegegrad 1-5.
Geregelt werden diese nach § 45b SGB XI.
Es handelt sich um sogenannte zweckgebundene Sachleistungen in Höhe von € 125.00 pro Monat, das bedeutet, dass das Geld nicht ausgezahlt werden kann, sondern in dieser Höhe bei einem Pflegedienst nachfolgende Leistungen eingekauft werden können:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (Reinigung der Wohnung, Kochen, Einkäufe in näherer Umgebung)
- Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z. B. gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof)
- Inanspruchnahme von Pflegebegleitern (sie unterstützen pflegende Angehörige bei der Betreuung, damit auch diese mal durchschnaufen können)!
Sie möchten mehr Informationen oder einen Termin vereinbaren? Die Leitung der Hauswirtschaftsabteilung steht Ihnen gern zur Verfügung.
Tel: 09195/929 66 22